Gute Chancen mit neuen Konzepten
Kühlmann, D.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2016 · Heft 7 · S. 580 bis 581
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für die knapp 2 000 Krankenhäuser in Deutschland ist nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz eine duale Finanzierung vorgesehen: Die Krankenkassen übernehmen die laufenden Betriebskosten, für die notwendigen Investitionen hingegen sind die Bundesländer zuständig. Dazu zählen unter anderem die Kosten für Baumaßnahmen sowie die Anschaffung von Großgeräten und Informationstechnik. Hier gibt es wiederum die Einzelförderung, bei der das Krankenhaus einen Antrag für eine einzelne Investitionsmaßnahme stellt, und es gibt jährliche feste Pauschalbeträge, die das Krankenhaus im Rahmen der Zweckbindung frei verwenden kann.