CareLit Fachartikel
Verbringung und Verlegung
Das Krankenhaus, Berlin · 2016 · Heft 7 · S. 600 bis 601
Dokument
168140
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Als allgemeine Krankenhausleistungen sind in 5 2 Absatz 2 Satz 1 KHEntgG die Krankenhausleistungen definiert, die unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Krankenhauses im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung des Patienten notwendig sind. Unter diesen Voraussetzungen gehören nach Satz 2 Nr. 2 unter anderem auch die vom Krankenhaus veranlassten Leistungen Dritter dazu. Aber was sind „veranlasste“ Leistungen?
Schlagworte
KRANKENHAUS
KRANKENKASSE
URTEIL
PATIENT
RHEINLAND-PFALZ
SAARLAND
PATIENTEN
KORONARANGIOGRAPHIE
DIAGNOSTIK
KRANKHEIT
ES
RECHTSPRECHUNG
LEBER
BUCHFÜHRUNG
JAHRESABSCHLUSS
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