Schwachstelle: Datenerfassung
Richter-Kuhlmann, E.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2016 · Heft 6 · S. 939
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Grundsätzlich positiv ist das Feedback, das der Gesetzentwurf zur Einrichtung eines bundesweiten Transplantationsregisters (18/8209) derzeit erhält. „Deutschland hinkt bezüglich der Datenerfassung in der Transplantationsmedizin im internationalen Vergleich hinterher“, sagte Dr. med. Axel Rahmel von der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) bei einer Expertenanhömng des Ge-sundheitsausschusses des Bundestages am 1. Juni in Berlin. „Das neue Gesetz schließt diese Lücke ganz gut.“ Es soll in das Transplantationsgesetz eingefugt werden und noch in diesem Jahr in Kraft treten.