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Therapiefreiheit ist nicht gesichert

Bühring, P.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2016 · Heft 6 · S. 946

Dokument
168149
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Bühring, P.;
Ausgabe
Heft 6 / 2016
Jahrgang 113
Seiten
946
Erschienen: 2016-06-17 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Im Einzelfall können Leistungen über die sogenannte Öffhungsklausel § 6 AsylbLG auch schon in den ersten 15 Monaten abgerechnet werden, wenn sie „zur Sicherung [...] der Gesundheit unerlässlich“ sind. Doch grundsätzlich ist der Zugang zur Psychotherapie auch aufgrund der Genehmigungspraxis in dieser Zeit schwierig. Wenn überhaupt, werden Betroffene in den psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer versorgt, die es in größeren Städten gibt. „Leichter ist in den ersten 15 Monaten hingegen der Zugang zur Sprachmittlung, weil die Kommunen die Kosten dafür übernehmen“, erklärte Tophoven. Sobald der Asylsu…

Schlagworte

MEDIZINISCHE PATIENTENKARTE MEDIZINISCHE VERSORGUNG PSYCHOTHERAPIE KOSTEN RHEINLAND-PFALZ SAARLAND FLÜCHTLINGE BERLIN DEPRESSION GESUNDHEIT ZEIT FEHLDIAGNOSEN Deutsches Ärzteblatt Köln