Therapiefreiheit ist nicht gesichert
Bühring, P.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2016 · Heft 6 · S. 946
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Einzelfall können Leistungen über die sogenannte Öffhungsklausel § 6 AsylbLG auch schon in den ersten 15 Monaten abgerechnet werden, wenn sie „zur Sicherung [...] der Gesundheit unerlässlich“ sind. Doch grundsätzlich ist der Zugang zur Psychotherapie auch aufgrund der Genehmigungspraxis in dieser Zeit schwierig. Wenn überhaupt, werden Betroffene in den psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer versorgt, die es in größeren Städten gibt. „Leichter ist in den ersten 15 Monaten hingegen der Zugang zur Sprachmittlung, weil die Kommunen die Kosten dafür übernehmen“, erklärte Tophoven. Sobald der Asylsu…