CareLit Fachartikel
Grundfragen zum Verständnis psychischer Erkrankungen
Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2016 · Heft 7 · S. 1032 bis 1033
Dokument
168174
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gesetzgeber trifft keine Festlegung, dass der gesundheitliche Schaden sich auf den Bereich der psychischen oder etwa ausschließlich der körperlichen Gesundheit beziehen müsse. Gemäß der bekannten Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist „Gesundheit ... ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens und nicht nur das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen“. Damit wird deutlich, dass Gesundheit körperliche und psychische, aber eben auch soziale Aspekte hat.
Schlagworte
KRANKHEIT
UNTERBRINGUNG
BEHINDERUNG
GESUNDHEIT
WHO
PSYCHIATRIE
Körperlichen
Gesetzgeber
Trifft
Keine
Festlegung
Gesundheitliche
Schaden
Bereich
Psychischen
Ausschließlich