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Die Klagebefagnis im Beamtenrecht - insbesondere bei der Konkurrentenklage

Baßlsperger, M.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2016 · Heft 7 · S. 244 bis 249

Dokument
168372
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Baßlsperger, M.;
Ausgabe
Heft 7 / 2016
Jahrgang 59
Seiten
244 bis 249
Erschienen: 2016-07-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Der Personalrat hat im Rahmen des §76 Abs. 1 Nr. 1 mit 4 BPersVG (und der entsprechenden landesrechtlichen Bestimmungen) bei Ernennungen und ernennungsähnlichen Entscheidungen des Dienstherrn (siehe etwa die dienstherrenübergreifende Versetzung*) mitzubestimmen. Dabei wenden sich häufig solche Beamte an ihre Personalvertretung, die bei der Auswahl unterlegen sind oder die befurchten, ein weniger geeigneter Konkurrent würde bei einer anstehenden Beförderung bevorzugt werden, ln solchen Fällen ergeben sich Probleme hinsichtlich des Rechtsschutzes des Beamten und dabei insbesondere bei der Klage befugnis und dem Re…

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG RECHT RECHTSPRECHUNG BAYERN ERLASS LEISTUNG FORTBILDUNG ES TERMINOLOGIE HAND VERHALTEN EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG SCHADENSERSATZ BEURTEILUNG Die Personalvertretung Berlin