Die Klagebefagnis im Beamtenrecht - insbesondere bei der Konkurrentenklage
Baßlsperger, M.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2016 · Heft 7 · S. 244 bis 249
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Personalrat hat im Rahmen des §76 Abs. 1 Nr. 1 mit 4 BPersVG (und der entsprechenden landesrechtlichen Bestimmungen) bei Ernennungen und ernennungsähnlichen Entscheidungen des Dienstherrn (siehe etwa die dienstherrenübergreifende Versetzung*) mitzubestimmen. Dabei wenden sich häufig solche Beamte an ihre Personalvertretung, die bei der Auswahl unterlegen sind oder die befurchten, ein weniger geeigneter Konkurrent würde bei einer anstehenden Beförderung bevorzugt werden, ln solchen Fällen ergeben sich Probleme hinsichtlich des Rechtsschutzes des Beamten und dabei insbesondere bei der Klage befugnis und dem Re…