CareLit Fachartikel

Informationsanspruch des Personalrats beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (Phase 1)

Die Personalvertretung, Berlin · 2016 · Heft 7 · S. 266 bis 274

Dokument
168376
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2016
Jahrgang 59
Seiten
266 bis 274
Erschienen: 2016-07-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Abs. 2 Satz 3 SGB IX. Nach dieser Vereinbarung erhält jeder Beschäftigte, der die Voraussetzungen des § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX erfüllt, weil er innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist, ein zwischen dem Antragsteller und der Dienststellenleitung abgestimmtes Anschreiben, mit dem die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements angeboten wird. Zudem wird der Antragsteller jeweils auf der Grundlage der am 30. Juni und 31. Dezember eines jeden Jahres erfassten Daten in anonymisierter Form über die Anzahl der angeschriebenen Beschäftigten einschließl…

Schlagworte

PERSONALRAT WAHRNEHMUNG RECHT INFORMATION MITARBEITER ARBEITSUNFÄHIGKEIT NAMEN RECHTSPRECHUNG PERSONEN FEHLZEITEN ES SCHREIBEN KORRESPONDENZ UNTERLAGEN ARBEITSPLATZ ZIELE