CareLit Fachartikel

Keine Geriatriezulage für ambulante Pflege nach dem Tarifwerk des Bayerischen Roten Kreuzes

Pharma Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 6 · S. 359 bis 363

Dokument
168379
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2016
Jahrgang 20
Seiten
359 bis 363
Erschienen: 2016-06-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die Klägerin ist als Pflegefachkraft im Bereich des ambulanten Pflegedienstes bei der Beklagten tätig. Sie erbringt mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 18 Stunden zeitlich überwiegend Grundund Behandlungspflege an Patienten mit geriatrischer Erkrankungssymptomatik. Kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung finden auf das Arbeitsverhältnis die für die Beklagte geltenden Tarifverträge in ihrer jeweiligen Fassung Anwendung. Dazu gehört der Entgeltrahmentarifvertrag vom 17. 12. 2013 (ERTV), der u. a. folgende Regelungen enthält

Schlagworte

BELASTUNG SPEZIELLE PFLEGE BAT AMBULANTE PFLEGE PFLEGEPERSONAL RECHTSPRECHUNG PATIENTEN ES ARBEITSVERHÄLTNIS PFLEGEPERSONEN SKLEROSE KNOCHENMARK HÖHE ZEIT MENSCHEN MULTIMORBIDITÄT