CareLit Fachartikel
Keine Geriatriezulage für ambulante Pflege nach dem Tarifwerk des Bayerischen Roten Kreuzes
Pharma Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 6 · S. 359 bis 363
Dokument
168379
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin ist als Pflegefachkraft im Bereich des ambulanten Pflegedienstes bei der Beklagten tätig. Sie erbringt mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 18 Stunden zeitlich überwiegend Grundund Behandlungspflege an Patienten mit geriatrischer Erkrankungssymptomatik. Kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung finden auf das Arbeitsverhältnis die für die Beklagte geltenden Tarifverträge in ihrer jeweiligen Fassung Anwendung. Dazu gehört der Entgeltrahmentarifvertrag vom 17. 12. 2013 (ERTV), der u. a. folgende Regelungen enthält
Schlagworte
BELASTUNG
SPEZIELLE PFLEGE
BAT
AMBULANTE PFLEGE
PFLEGEPERSONAL
RECHTSPRECHUNG
PATIENTEN
ES
ARBEITSVERHÄLTNIS
PFLEGEPERSONEN
SKLEROSE
KNOCHENMARK
HÖHE
ZEIT
MENSCHEN
MULTIMORBIDITÄT