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Eingruppierung sog. Punktionskräfte Tariflücke

Roßbruch, R.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 6 · S. 363 bis 371

Dokument
168380
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 6 / 2016
Jahrgang 20
Seiten
363 bis 371
Erschienen: 2016-06-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Mit Schreiben vom 23.07.2012 beantragte die Arbeitgeberin bei dem örtlichen Betriebsrat die Zustimmung zur unbefristeten Übernahme der ausgebildeten Arzthelferin D. als Punktionskraft (Midijob in der Gleitzone) sowie zu deren Vergütung »in Anlehnung an Entgeltgruppe 5, Stufe 3 gemäß TVöD-V«. Mit Schreiben vom 24.07.2012 lehnte der Betriebsrat die beabsichtigte Eingruppierung ab. Nach inhaltlicher Erläuterung des Zustimmungsersuchens durch die Arbeitgeberin mit Schreiben vom 30.07.2012 bestätigte der Betriebsrat am 03.08.2012 seine Ablehnung mit dem Hinweis, die beabsichtigte Eingruppierung entspreche nicht den t…

Schlagworte

TÄTIGKEIT EINGRUPPIERUNG BAT RECHTSPRECHUNG TVÖD ENTSCHEIDUNG NAMEN DOKUMENTATION VERHALTEN SCHREIBEN BLUT ARBEITSVERHÄLTNIS STELLENBESCHREIBUNG BEURTEILUNG TARIFVERHANDLUNGEN MENSCHEN