Eingruppierung sog. Punktionskräfte Tariflücke
Roßbruch, R.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 6 · S. 363 bis 371
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit Schreiben vom 23.07.2012 beantragte die Arbeitgeberin bei dem örtlichen Betriebsrat die Zustimmung zur unbefristeten Übernahme der ausgebildeten Arzthelferin D. als Punktionskraft (Midijob in der Gleitzone) sowie zu deren Vergütung »in Anlehnung an Entgeltgruppe 5, Stufe 3 gemäß TVöD-V«. Mit Schreiben vom 24.07.2012 lehnte der Betriebsrat die beabsichtigte Eingruppierung ab. Nach inhaltlicher Erläuterung des Zustimmungsersuchens durch die Arbeitgeberin mit Schreiben vom 30.07.2012 bestätigte der Betriebsrat am 03.08.2012 seine Ablehnung mit dem Hinweis, die beabsichtigte Eingruppierung entspreche nicht den t…