CareLit Fachartikel

Zum Schadensersatzanspruch bei vorzeitiger Kündigung des Heimversorgungsvertrags durch den Heimträger

Schmidt-Graumann, A.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 6 · S. 378 bis 383

Dokument
168382
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Schmidt-Graumann, A.;
Ausgabe
Heft 6 / 2016
Jahrgang 20
Seiten
378 bis 383
Erschienen: 2016-06-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Das Apothekengesetz verpflichtet den Erlaubnisinhaber einer öffentlichen Apotheke, zur Versorgung von Heimbewohnern mit dem Heimträger einen schriftlichen Vertrag zu schliefien (§ 12a Abs. 1 ApoG). Der Vertrag ist genehmigungspflichtig. Die Genehmigung ist bei Vorlage der gesetzlichen Voraussetzungen zu erteilen. Die Kündigung des Vertrags bedarf hingegen nicht der Genehmigung. Da § 12a Abs. 1 ApoG ein generelles Belieferungsverbot für Apotheken enthält, die keinen Heimversorgungsvertrag haben, führt die Kündigung des Vertrags dazu, dass die Apotheke das Heim nicht mehr beliefern darf.

Schlagworte

APOTHEKE VERTRAG HEIMTRÄGER KÜNDIGUNG HEIMBEWOHNER BUNDESGERICHTSHOF APOTHEKEN SCHADENSERSATZ HÖHE VERTRÄGE RECHTSPRECHUNG APOTHEKER SCHREIBEN ES VERSTÄNDNIS VERTRAUEN