Keine Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung allein durch auftretende Schmerzen
Bachmann, C.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 6 · S. 391 bis 399
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach Angaben der Klägerin (Unfallanzeige der Klägerin vom 28.11.2012 bei der Beklagten) sei es ihr am 24.08.2012 während der Grundpflege einer Bewohnerin »in den Rücken gefahren«. Eine eingenommene Schmerztablette habe nicht gewirkt, weshalb sie in der Frühstückspause den Arzt aufgesucht habe, wo ihr eine Spritze verabreicht worden sei. Danach habe sie die Arbeit wieder aufgenommen. Als Auszubildende habe sie Bedenken gehabt, sich krankschreiben zu lassen. An diesem Tag habe sie eine korpulente Bewohnerin zur Toilette begleitet. Als der Rollator der Bewohnerin weggerutscht sei und die Bewohnerin nach vorne zu fa…