Die geänderte Rechtsprechung im Überblick
WEIMER, T.; · Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2016 · Heft 7 · S. 49
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Nachbesetzung einer Angestelltenstelle in einem MVZ kann nur dann und nur insoweit erfolgen, wie der Vertragsarzt tatsächlich als angestellter Arzt im MVZ tätig geworden ist. Damit wird verhindert, dass die Entscheidungen, die die Zulassungsgremien bei der Nachbesetzung im Falle der Beendigung der vertragsärztlichen Tätigkeit zu treffen haben, umgangen werden. In der Praxis war oftmals von einem Arzt zunächst erklärt worden, auf seine Zulassung zu verzichten, „um in einem MVZ tätig zu werden“. Tatsächlich trat er die Tätigkeit dort aber nicht an, um dem MVZ sogleich die „Nachbesetzung“ durch einen selbst gew…