CareLit Fachartikel

Betreiber von Pflegeheimen dürfen Preise nicht einseitig und ohneZustimmung der Bewohner erhöhen

Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2016 · Heft 7 · S. 30 bis 37

Dokument
168463
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2016
Jahrgang 24
Seiten
30 bis 37
Erschienen: 2016-07-01 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

Betreiber von Pflegeheimen und anderen Wohnund Betreuungseinrichtungen dürfen die Preise nicht durch einseitige Erklärung und ohne Zustimmung der Bewohnerinnen und Bewohner erhöhen, wenn sich etwa die Betriebskosten ändern. Damit Preiserhöhungen aufgrund geänderter Berech-nungsgrundlage wirksam werden, sei neben anderen Vo-raussetzungen immer die Zustimmung des Verbrauchers nötig. Dies entspreche wesentlichen vertragsrechtlichen Grundsätzen. Eine davon abweichende Regelung im Heimvertrag verstoße gegen Paragraf 9 des Wohnund Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG). Danach habe der Unternehmer kein Recht auf eine einse…

Schlagworte

HEIMTRÄGER HEIMBEWOHNER VEREINBARUNG VERTRAG URTEIL RECHT HÖHE VERTRÄGE RECHTSPRECHUNG BERLIN LITERATUR ES MENSCHEN ZEIT INVESTITIONEN Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement