CareLit Fachartikel
Unzulässigkeit von Vorher-Nachher-Bildern für Schönheitsoperationen
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2016 · Heft 7 · S. 39 bis 43
Dokument
168465
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bereitstellen von Vorher-Nachher-Bildern, die Patienten vor und nach der Behandlung zeigen, verstößt gegen § 11 Abs. 1 Satz 3 Heilmittelwerbegesetz (HWG). Dies gilt auch dann, wenn der Arzt eine (vermeintliche) Barriere in Form einer Registrierung für interessierte Internetnutzer installiert oder darauf hinweist, dass die Bilder nur für informierte und fachkundig beratene Patienten zugänglich sind. Derartige Einschränkungen sieht die Vorschrift nicht vor.
Schlagworte
RICHTLINIE
MARKETING
VERBOT
GESUNDHEIT
BUNDESGERICHTSHOF
URTEIL
PATIENTEN
PERSONEN
SICHERHEIT
ZIELE
WERBUNG
INTENTION
SELBSTMEDIKATION
BERATUNG
CHARAKTER
RECHTSPRECHUNG