CareLit Fachartikel

Unzulässigkeit von Vorher-Nachher-Bildern für Schönheitsoperationen

Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2016 · Heft 7 · S. 39 bis 43

Dokument
168465
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2016
Jahrgang 24
Seiten
39 bis 43
Erschienen: 2016-07-01 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

Das Bereitstellen von Vorher-Nachher-Bildern, die Patienten vor und nach der Behandlung zeigen, verstößt gegen § 11 Abs. 1 Satz 3 Heilmittelwerbegesetz (HWG). Dies gilt auch dann, wenn der Arzt eine (vermeintliche) Barriere in Form einer Registrierung für interessierte Internetnutzer installiert oder darauf hinweist, dass die Bilder nur für informierte und fachkundig beratene Patienten zugänglich sind. Derartige Einschränkungen sieht die Vorschrift nicht vor.

Schlagworte

RICHTLINIE MARKETING VERBOT GESUNDHEIT BUNDESGERICHTSHOF URTEIL PATIENTEN PERSONEN SICHERHEIT ZIELE WERBUNG INTENTION SELBSTMEDIKATION BERATUNG CHARAKTER RECHTSPRECHUNG