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Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2016 · Heft 7 · S. 374 bis 377

Dokument
168549
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2016
Jahrgang 30
Seiten
374 bis 377
Erschienen: 2016-07-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Der Kl. ist Arbeitnehmer i. S. d. Vorschrift. Im vorl. Fall geht es um eine nach dem Vorbringen des Kl. auf der Staatsangehörigkeit beruhende unterschiedliche Behandlung der Arbeitnehmer in Bezug auf die Entlohnung. Der Kl. ist auch nicht nach Art. 45 Abs. 4 AEUV von der Gewährleistung der Freizügigkeit ausgenommen. Nach dieser Vorschrift findet Art. 45 AEUV keine Anwendung auf die Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung. Diese Bestimmung ist so auszulegen, dass sich ihre Tragweite auf das beschränkt, was zur Wahrung der Belange des Staates unbedingt erforderlich ist. Der Begriff der öffentlichen Verwaltung…

Schlagworte

ARBEITNEHMER DISKRIMINIERUNG EINSTELLUNG RECHT TÄTIGKEIT URTEIL ES FREIHEIT Zeitschrift für Tarifrecht München