CareLit Fachartikel
Urlaubsentgelttarifliche Berechnungsvorschriften - Berücksichtigung durch Freizeit ausgeglichener Arbeit
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2016 · Heft 7 · S. 387 bis 390
Dokument
168553
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit seiner Klage verlangt der Kl. weiteres Urlaubsentgelt für die durch Freizeit ausgeglichene Mehrarbeit, die die Bekl. bei der Berechnung des Urlaubsentgelts in den Jahren 2009, 2010 und 2011 berücksichtigen müsse. Die Berücksichtigung von Mehrarbeit beim Urlaubsentgelt erfordere nach der tariflichen Regelung in § 13 Ziff. 5 Abs. 2 MTV nicht die Auszahlung einer Mehrarbeitsvergütung, sondern lediglich deren Abrechnung. Der Begriff der „Vergütung erfasse auch die in Freizeit abgegoltene Mehrarbeit.
Schlagworte
LEISTUNGSABRECHNUNG
ARBEITNEHMER
VERGÜTUNG
ARBEITGEBER
ARBEITSRECHT
RICHTLINIE
HÖHE
Zeitschrift für Tarifrecht
München