CareLit Fachartikel

Urlaubsentgelttarifliche Berechnungsvorschriften - Berücksichtigung durch Freizeit ausgeglichener Arbeit

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2016 · Heft 7 · S. 387 bis 390

Dokument
168553
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2016
Jahrgang 30
Seiten
387 bis 390
Erschienen: 2016-07-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Mit seiner Klage verlangt der Kl. weiteres Urlaubsentgelt für die durch Freizeit ausgeglichene Mehrarbeit, die die Bekl. bei der Berechnung des Urlaubsentgelts in den Jahren 2009, 2010 und 2011 berücksichtigen müsse. Die Berücksichtigung von Mehrarbeit beim Urlaubsentgelt erfordere nach der tariflichen Regelung in § 13 Ziff. 5 Abs. 2 MTV nicht die Auszahlung einer Mehrarbeitsvergütung, sondern lediglich deren Abrechnung. Der Begriff der „Vergütung erfasse auch die in Freizeit abgegoltene Mehrarbeit.

Schlagworte

LEISTUNGSABRECHNUNG ARBEITNEHMER VERGÜTUNG ARBEITGEBER ARBEITSRECHT RICHTLINIE HÖHE Zeitschrift für Tarifrecht München