CareLit Fachartikel

Kosten für die vom Patienten zum Entlassungszeitpunkt benötigten Hilfsmittel können Krankenkassen nicht zurückfordern

Bachmann, C.; · PflegeRecht, Neuwied · 2016 · Heft 7 · S. 459 bis 465

Dokument
168580
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Bachmann, C.;
Ausgabe
Heft 7 / 2016
Jahrgang 20
Seiten
459 bis 465
Erschienen: 2016-07-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Aufrechnungserklärungen müssen hinreichend bestimmt sein. Die beiderseitigen Forderungen erlöschen nur, wenn sie deckungsgleich sind und Art und Umfang der Erklärung eindeutig bezeichnet sind. Deshalb gehören Angaben über die Höhe der Forderung, den Rechtsgrund, Bezugszeiten, Fälligkeit der Forderung sowie die Darlegung, ob die Forderung bestandsbzw. rechtskräftig festgestellt ist, unabdingbar zu einer wirksamen Aufrechnung.

Schlagworte

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