CareLit Fachartikel
Kosten für die vom Patienten zum Entlassungszeitpunkt benötigten Hilfsmittel können Krankenkassen nicht zurückfordern
Bachmann, C.; · PflegeRecht, Neuwied · 2016 · Heft 7 · S. 459 bis 465
Dokument
168580
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aufrechnungserklärungen müssen hinreichend bestimmt sein. Die beiderseitigen Forderungen erlöschen nur, wenn sie deckungsgleich sind und Art und Umfang der Erklärung eindeutig bezeichnet sind. Deshalb gehören Angaben über die Höhe der Forderung, den Rechtsgrund, Bezugszeiten, Fälligkeit der Forderung sowie die Darlegung, ob die Forderung bestandsbzw. rechtskräftig festgestellt ist, unabdingbar zu einer wirksamen Aufrechnung.
Schlagworte
PFLEGEHILFSMITTEL
KRANKENHAUS
THERAPIE
KOSTEN
PATIENTENUEBERLEITUNG
RECHTSPRECHUNG
PATIENTEN
HÖHE
BANDAGEN
SCHREIBEN
KRANKENPFLEGE
ZEIT
BEURTEILUNG
LEISTUNG
KRANKHEIT
ES