Zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage (hier: Untersagung der Fortführung der Einrichtung »Seniorenservice«)
Schmidt-Graumann, A.; · PflegeRecht, Neuwied · 2016 · Heft 7 · S. 465 bis 474
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Saarländische Gesetz zur Sicherung der Wohn-, Betreuungsund Pflegequalität für ältere Menschen sowie pflegebedürftige und behinderte Volljährige (Landesheimgesetz Saarland LHeimGS) weist einen weiten Anwendungsbereich auf, weil betreutes Wohnen, Wohngruppen und andere gemeinschaftliche Wohnformen nicht vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommensind. Wohnformen, in denen fürdie Bewohner ein Abhängigkeitsverhältnis zum Betreiber wegen des Angewiesenseins auf von ihm angebotene Pflegeleistungen besteht, werden in rechtlicher Sicht wie eine vollstationäre Einrichtung behandelt. Allerdings findet bei Wohngemein…