Die Integrierte Versorgung ist jetzt die Besondere Versorgung
Schlothauer, N.; · HEALTHCARE JOURNAL, Melsungen · 2016 · Heft 7 · S. 11 bis 14
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bis Mitte letzten Jahres gab es sie, die patientenorientierte und interdisziplinär-fachübergreifende medizinische Versorgung oder auch kurz die „Integrierte Versorgung (IV) nach §§140a-d SGB V. Mit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Versorgungsstärkungsgesetz) im Juli 2015 wurden die rechtlichen Grundlagen für Selektivverträge in die neue Fassung der §§140a-d SGB V (neu), der „Besonderen Versorgung - integriert. Alle bestehenden Strukturverträge nach §73a SGB V und Facharztverträge zur besonderen ambulanten Versorgung nach §73c SGB V sowie die Verträg…