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Preisdifferenzierung bei OTC-Arzneimitteln im Lichte des Kartellrechts unddes neuen Antikorruptionsgesetzes

Kirsch, A.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 7 · S. 265 bis 271

Dokument
168621
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Kirsch, A.;
Ausgabe
Heft 7 / 2016
Jahrgang 38
Seiten
265 bis 271
Erschienen: 2016-07-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die Preisfindung bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (auch: „OTC-Arzneimittel“) ist grundsätzlich frei. Dazu im Gegensatz gilt bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (auch „Rx-Arzneimittel“) der enge Rahmen des § 78 AMG und der AmPreisVO. Für OTC-Arzneimittel können Arzneimittelhersteller gegenüber einzelnen Arzneimittelgroßhändlern unterschiedliche Preise verlangen. Gleiches gilt für Arzneimittelgroßhändler und ihre Verkaufspreise an Apotheken oder Tierärzte.

Schlagworte

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