CareLit Fachartikel

Lieferung von Blutplasma zum Zweck der Herstellung von Arzneimitteln - ein umsatzsteuerfreier Umsatz

PflegeRecht, Neuwied · 2016 · Heft 7 · S. 285 bis 290

Dokument
168624
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2016
Jahrgang 38
Seiten
285 bis 290
Erschienen: 2016-07-31 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

In ihret dem Finanzamt Kassel II — Hofgeismar (im Folgenden: Finanzamt) eingereichten Umsatzsteuererklärung für 2008 machte TMD die mit diesen Lieferungen im Zusammenhang stehenden Vorsteuern geltend. Das Finanzamt versagte den Vorsteuerabzug jedoch mit der Begründung, die Lieferungen des Blutplasmas in das übrige Unionsgebiet seien sowohl nach § 4 Nr. 1 Buchst, b UStG als innergemeinschaftliche Lieferungen als auch nach § 4 Nr. 17 Buchst, a UStG als Lieferung von Blut steuerbefreit. Das Linanzamt kam daher zu dem Ergebnis, dass § 15 Abs. 2 UStG dem Vorsteuerabzug entgegenstehe.

Schlagworte

BLUT RICHTLINIE PLASMA HERSTELLUNG KOSTEN URTEIL DIAGNOSTIK BERUFE ZAHNTECHNIKER ZAHNERSATZ ZAHNÄRZTE FIBRINOGEN IMMUNGLOBULINE SCHWEIZ STEUERBEFREIUNG RECHTSPRECHUNG