CareLit Fachartikel
Keine Verwechslungsgefahr zwischen den Zeichen Diclo und Diclac bei mittlerer Warenähnlichkeit im Pharmabereich
PflegeRecht, Neuwied · 2016 · Heft 7 · S. 290 bis 292
Dokument
168625
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Selbst bei Warenidentität kann im Arzneimittelbereich eine Verwechslungsgefahr zu verneinen sein, soweit beide Vergleichszeichen sich deutlich an eine Wirkstoffangabe annähern und insoweit eine Kennzeichnungsschwäche der Widerspruchsmarke zu bejahen ist (Fortführung von BPatG GRUR 2014, S. 669 -PANTO- PREM/PANTO-PAN und BPatG GRUR 2012, S. 67 - Panprazol/PANTOZOL).
Schlagworte
ANALGETIKA
ANTIRHEUMATIKA
IDENTITÄT
BUNDESGERICHTSHOF
ARZNEIMITTEL
BEURTEILUNG
Bpatg
Verwechslungsgefahr
Selbst
Warenidentität
Arzneimittelbereich
Verneinen
Soweit
Beide
Vergleichszeichen
Deutlich