CareLit Fachartikel

Keine Förderung vollstationärer Angebote

KIENITZ, K.; · Care konkret, Hannover · 2016 · Heft 7 · S. 7

Dokument
168633
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
KIENITZ, K.;
Ausgabe
Heft 7 / 2016
Jahrgang 19
Seiten
7
Erschienen: 2016-07-22 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Im Saarland ergeben sich die raumbezogenen heimordnungsrechtlichen Vorgaben noch aus der Heimmindestbauverordnung. In Rheinland-Pfalz wurden die raumbezogenen Vorgaben mit Wirkung zum 20. April 2013 novelliert. Bestandseinrichtungen genießen jedoch einen recht weitgehenden Bestandsschutz. Die Vorgaben zur Größe der individuellen Wohnbereiche (14 Quadratmeter bei Einzelund 20 Quadratmeter bei Doppelzimmern) und der Gemeinschaftsflächen (3 m pro Bewohner) sowie zum barrierefreien Zugang und der barrierefreien Nutzbarkeit der Bäder müssen erst bei einer Ge-neralsanierung bzw. der Errichtung eines Ersatzneubaus umge…

Schlagworte

KRANKENZIMMER SAARLAND RHEINLAND-PFALZ ALTENHEIM BEDARFSPLANUNG BUNDESLÄNDER BÄDER HÖHE KAPITALAUFWAND INSTANDHALTUNG DEUTSCHLAND Care konkret Hannover