Keine Förderung vollstationärer Angebote
KIENITZ, K.; · Care konkret, Hannover · 2016 · Heft 7 · S. 7
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Saarland ergeben sich die raumbezogenen heimordnungsrechtlichen Vorgaben noch aus der Heimmindestbauverordnung. In Rheinland-Pfalz wurden die raumbezogenen Vorgaben mit Wirkung zum 20. April 2013 novelliert. Bestandseinrichtungen genießen jedoch einen recht weitgehenden Bestandsschutz. Die Vorgaben zur Größe der individuellen Wohnbereiche (14 Quadratmeter bei Einzelund 20 Quadratmeter bei Doppelzimmern) und der Gemeinschaftsflächen (3 m pro Bewohner) sowie zum barrierefreien Zugang und der barrierefreien Nutzbarkeit der Bäder müssen erst bei einer Ge-neralsanierung bzw. der Errichtung eines Ersatzneubaus umge…