CareLit Fachartikel

Der Heilpraktiker in den Jahren 1933 bis 1945 und die Entwicklung in der Nachkriegszeit

Sasse, R.; · wir.Heilpraktiker, Düsseldorf · 2016 · Heft 7 · S. 28 bis 29

Dokument
168673
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
wir.Heilpraktiker, Düsseldorf
Autor:innen
Sasse, R.;
Ausgabe
Heft 7 / 2016
Jahrgang 1
Seiten
28 bis 29
Erschienen: 2016-07-01 00:00:00
ISSN
1430-78471391
DOI

Zusammenfassung

Nur scheinbar ist der Heilpraktikerberuf ein Relikt nationalsozialistischer Gesetzgebung. Tatsächlich erweist er sich als eine Schöpfung der Nachkriegs-Rechtssprechung. Diese hat den durch die Nationalsozialisten beabsichtigten Untergang des Heilpraktikerberufs aufgehalten und die bis heute gültigen Rechtsgrundlagen geprägt.

Schlagworte

HEILPRAKTIKER RECHT GRUNDGESETZ ORGANISATION RECHTSPRECHUNG ANERKENNUNG GESETZGEBUNG BERLIN HOMÖOPATHIE NATIONALSOZIALISMUS PERSONEN BEVÖLKERUNG NATURHEILKUNDE LEBEN BERUFSAUSÜBUNG ZEIT