CareLit Fachartikel
Der Heilpraktiker in den Jahren 1933 bis 1945 und die Entwicklung in der Nachkriegszeit
Sasse, R.; · wir.Heilpraktiker, Düsseldorf · 2016 · Heft 7 · S. 28 bis 29
Dokument
168673
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nur scheinbar ist der Heilpraktikerberuf ein Relikt nationalsozialistischer Gesetzgebung. Tatsächlich erweist er sich als eine Schöpfung der Nachkriegs-Rechtssprechung. Diese hat den durch die Nationalsozialisten beabsichtigten Untergang des Heilpraktikerberufs aufgehalten und die bis heute gültigen Rechtsgrundlagen geprägt.
Schlagworte
HEILPRAKTIKER
RECHT
GRUNDGESETZ
ORGANISATION
RECHTSPRECHUNG
ANERKENNUNG
Scheinbar
Heilpraktikerberuf
Relikt
Nationalsozialistischer
Gesetzgebung
Tatsächlich
Erweist
Schöpfung
Nachkriegs-Rechtssprechung
Nationalsozialisten