Räson qua Dekret
Stamelos, G.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2016 · Heft 8 · S. 740
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Murren auf den Bänken des G-BA fiel verhalten aus. Wieder einmal hatte die Rechtsaufsicht des Gesundheitsministeriums einen Beschluss des eigentlich so mächtigen Gremiums kassiert. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte einzelne Regelungen zum Verfahren für Methodenbewertungen nach § 137h SGB V beanstandet. Mit dem GKV- Versorgungsstärkungsgesetz im Jahr 2015 hatte der Gesetzgeber diese Vorschrift eingeführt. Sie sieht die Bewertung von neuen Untersuchungsund Behandlungsmethoden (NUB) mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse vor. Der G-BA wurde damals verpflichtet, das Nähere zum Verfahren innerh…