Änderungen bei „unterstützenden Wohnformen
Ditter, A.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2016 · Heft 8 · S. 34 bis 35
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auf ambulant betreute Wohngemeinschaften und Formen des betreuten Wohnens findet das NuWG nur in Teilen Anwendung. Sofern in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft nicht mehr als zwölf Personen leben und spätestens ein Jahr nach Gründung der Wohngemeinschaft die freie Wahl des Dienstleisters sowie Art und Umfang der Pflegeund Betreuungsleistungen möglich sind, findet das NuWG gar keine Anwendung. Dem entsprechend unterliegen Formen des betreuten Wohnens dann nicht dem Anwendungsbereich des NuWG, wenn die über allgemeine Unterstützungsleistungen hinausgehenden Leistungen spätestens nach einem Jahr frei wählbar…