CareLit Fachartikel
Ausgezeichnet
Saure, W.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2016 · Heft 8 · S. 42 bis 44
Dokument
168764
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Was für stationäre Rehabilitationseinrichtungen schon gesetzlich vorgeschrieben ist (nach §20 SGB IX Abs. 1 und 2), ist für Pflegedienste bisher noch freiwillig: die Zertifizierung eines QWl-Systems durch externe Gutachter. Grundsätzlich steigt jedoch in allen Bereichen des Gesundheitssystems die Bereitschaft, sich zertifizieren zu lassen. Während Ende 2002 nur knapp sieben Prozent aller Pflegeeinrichtungen ein Zertifikat hatten, waren im Sommer 2011 bereits 32 Prozent aller ambulanten und 42 Prozent aller stationären Einrichtungen zertifiziert.
Schlagworte
ZERTIFIZIERUNG
GRUPPE
PFLEGE
KOSTEN
ZUSAMMENARBEIT
ARBEITGEBER
Prozent
Aller
Stationäre
Rehabilitationseinrichtungen
Schon
Gesetzlich
Vorgeschrieben
Pflegedienste
Bisher
Freiwillig