CareLit Fachartikel

Das ist noch zu tun für die Einrichtungen im Freistaat Bayerische Bauverordnung: Wenn jeder Zentimeter zählt

Altenheim, Hannover · 2016 · Heft 8 · S. 10

Dokument
168765
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2016
Jahrgang 55
Seiten
10
Erschienen: 2016-08-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Am 31. August 201G laufen in Bayern die Fristen zur Angleichung an die baulichen Anforderungen in Bestandseinrichtungen aus. Die Einrichtungsträger müssen den überwachenden Heimaufsichten (FCJA) nachweisen, dass die Anforderungen erfüllt werden. Bedeutsam sind vor alleni die Vorgaben für die Bewohnerzimmer und die Sanitärräume. Im Einzelzimmer müssen zukünftig 14, im Doppelzimmer 20 Quadratmeter vorgehaiten werden.

Schlagworte

MIETE BETREIBER FINANZIERUNG BAUKOSTEN RISIKO SOZIALHILFETRÄGER HÖHE Altenheim Hannover