CareLit Fachartikel
Das ist noch zu tun für die Einrichtungen im Freistaat Bayerische Bauverordnung: Wenn jeder Zentimeter zählt
Altenheim, Hannover · 2016 · Heft 8 · S. 10
Dokument
168765
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 31. August 201G laufen in Bayern die Fristen zur Angleichung an die baulichen Anforderungen in Bestandseinrichtungen aus. Die Einrichtungsträger müssen den überwachenden Heimaufsichten (FCJA) nachweisen, dass die Anforderungen erfüllt werden. Bedeutsam sind vor alleni die Vorgaben für die Bewohnerzimmer und die Sanitärräume. Im Einzelzimmer müssen zukünftig 14, im Doppelzimmer 20 Quadratmeter vorgehaiten werden.
Schlagworte
MIETE
BETREIBER
FINANZIERUNG
BAUKOSTEN
RISIKO
SOZIALHILFETRÄGER
HÖHE
Altenheim
Hannover