CareLit Fachartikel
Familienunterhalt im Pflegeheim: BGH fordert angemessenen Anteil
Altenheim, Hannover · 2016 · Heft 8 · S. 28 bis 29
Dokument
168768
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vor dem Hintergrund einer Zahlung des Sozialhilfeträgers für ungedeckte Heim-kosten hatte die pflegebedürftige Frau, vertreten durch eine Betreuerin, ihren Ehemann auf Zahlung von Unterhalt in Anspruch genommen. Die ungedeckten Heimkosten beliefen sich monatlich auf ca. 3 900 Euro. Von der Netto-Rente des Ehemannes in Höhe von ca. 1 043 Euro forderte das Sozialamt 132 Euro. Der Bundesgerichtshof (BGH) stimmte der Entscheidung der Vorinstanz zu, die einen Anspruch der Ehefrau in Höhe von 43 Euro feststellte und damit dem Ehemann einen Selbstbehalt von 1 000 Euro zubilligte.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
ENTSCHEIDUNG
FRAU
HAUSHALT
HILFE
PFLEGEHEIM
LEITLINIEN
HÖHE
WOHNUNG
EHE
DEUTSCHLAND
ES
Altenheim
Hannover