Die Kommission für Trinkwasserhygiene ein Beispiel für eine Arbeitsgruppe nach der Hygieneverordnung Rheinland-Pfalz
Kiesel, M.; Weiser, T.; · aseptica, Gütersloh · 2013 · Heft 1 · S. 3 bis 4
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Infektionsschutzgesetz gibt in § 23 vor, dass die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut (KRINKO) als Stand der medizinischen Wissenschaft anzusehen sind. Die Krankenhäuser sind damit zur Umsetzung dieser Empfehlung gesetzlich verpflichtet. Hierzu gehört auch die KRINKO- Empfehlung zur Hygieneorganisation (»Personelle und organisatorische Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen«). Hier heißt es zur Hygienekommission: »In einer Hygienekommission werden alle die Hygiene und Infektionsprävention betreffenden Angelegenheiten mit dem Zie…