CareLit Fachartikel

Die Kommission für Trinkwasserhygiene ein Beispiel für eine Arbeitsgruppe nach der Hygieneverordnung Rheinland-Pfalz

Kiesel, M.; Weiser, T.; · aseptica, Gütersloh · 2013 · Heft 1 · S. 3 bis 4

Dokument
168965
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
aseptica, Gütersloh
Autor:innen
Kiesel, M.; Weiser, T.;
Ausgabe
Heft 1 / 2013
Jahrgang 19
Seiten
3 bis 4
Erschienen: 2013-10-01 00:00:00
ISSN
1439-9016
DOI

Zusammenfassung

Das Infektionsschutzgesetz gibt in § 23 vor, dass die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut (KRINKO) als Stand der medizinischen Wissenschaft anzusehen sind. Die Krankenhäuser sind damit zur Umsetzung dieser Empfehlung gesetzlich verpflichtet. Hierzu gehört auch die KRINKO- Empfehlung zur Hygieneorganisation (»Personelle und organisatorische Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen«). Hier heißt es zur Hygienekommission: »In einer Hygienekommission werden alle die Hygiene und Infektionsprävention betreffenden Angelegenheiten mit dem Zie…

Schlagworte

HYGIENEKOMMISSION INFEKTIONSPRÄVENTION MITARBEITER HYGIENE EINRICHTUNG GESUNDHEITSAMT WISSENSCHAFT KRANKENHÄUSER PATIENTEN ARBEIT ZEIT LÖSUNGEN BERUFSGRUPPEN MEDIZIN ES TRINKWASSER