CareLit Fachartikel
Haftung für Behandlung von Kassenpatienten in Krankenhausambulanz
Krankenhaus Umschau, Kulmbach · 1987 · Heft 11 · S. 939 bis 940
Dokument
16903
CareLit-ID
Jahr
1987
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die ambulante Versorgung von Kassenpatienten gehört, von Notfällen abgesehen, nicht zu den Aufgaben eines Krankenhauses. Dessen Aufgabe ist in der gesetzlichen Krankenversicherung primär die ärztliche Behandlung bei Krankenhauspflege, also die stationäre Behandlung der Patienten, während die ambulante Behandlung der Sozialversicherten in erster Linie den nicht in ein Krankenhaus eingebundenen, frei praktizierenden Ärzten vorbehalten ist.
Schlagworte
KRANKENKASSE
BEHANDLUNGSFORM
AMBULANZ
HAFTUNGSRECHT
PATIENT
Krankenhaus Umschau
Kulmbach