CareLit Fachartikel
Besondere Regelungen für die Nordlichter
KIENITZ, K.; · Care konkret, Hannover · 2016 · Heft 8 · S. 7
Dokument
169055
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In Niedersachen gilt hinsichtlich der räumlichen Vorgaben für stationäre Altenhilfeeinrichtungen die Heimmindestbauverordnung. Allerdings ist am i. Juli 2016 eine Neuerung für ambulante Wohnformen in Kraft getreten. Danach unterfallen diese dann nicht dem Heimrecht, wenn die Anmietung von Wohnraum und eine damit verpflichtend verbundene Inanspruchnahme von Pflegeund Betreuungsleistungen für maximal zwei Jahre besteht und danach die Pflegeund Betreuungsleistungen frei wählbar sind. Damit sollen Überlegungen zur Ausweitung ambulanter Wohnformen beflügelt werden.
Schlagworte
SCHLESWIG-HOLSTEIN
NIEDERSACHSEN
MIETE
ALTENHEIM
ANLAGEVERMÖGEN
ANPASSUNG
AUGE
INSTANDHALTUNG
HÖHE
WERTMINDERUNG
EIGENTUM
STÄDTE
DEUTSCHLAND
Care konkret
Hannover