CareLit Fachartikel

Besondere Regelungen für die Nordlichter

KIENITZ, K.; · Care konkret, Hannover · 2016 · Heft 8 · S. 7

Dokument
169055
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
KIENITZ, K.;
Ausgabe
Heft 8 / 2016
Jahrgang 19
Seiten
7
Erschienen: 2016-08-05 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

In Niedersachen gilt hinsichtlich der räumlichen Vorgaben für stationäre Altenhilfeeinrichtungen die Heimmindestbauverordnung. Allerdings ist am i. Juli 2016 eine Neuerung für ambulante Wohnformen in Kraft getreten. Danach unterfallen diese dann nicht dem Heimrecht, wenn die Anmietung von Wohnraum und eine damit verpflichtend verbundene Inanspruchnahme von Pflegeund Betreuungsleistungen für maximal zwei Jahre besteht und danach die Pflegeund Betreuungsleistungen frei wählbar sind. Damit sollen Überlegungen zur Ausweitung ambulanter Wohnformen beflügelt werden.

Schlagworte

SCHLESWIG-HOLSTEIN NIEDERSACHSEN MIETE ALTENHEIM ANLAGEVERMÖGEN ANPASSUNG AUGE INSTANDHALTUNG HÖHE WERTMINDERUNG EIGENTUM STÄDTE DEUTSCHLAND Care konkret Hannover