Notfallstrukturen in Krankenhäusern Lösungen für ein gestuftes System
Metzinger, B.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2016 · Heft 8 · S. 657 bis 661
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit dem KHSG werden die Vertragspartner auf der Bundesebene in I 9 Absatz 1 a Nr. 5 KHEntgG (neu) beauftragt, bis zum 30. Juni 2017 die Höhe und die nähere Ausgestaltung der Zuund Abschläge für eine Teilnahme oder Nichtteilnahme von Krankenhäusern an der Notfallversorgung zu vereinbaren. Die Zuund Abschläge müssen sich auf ein Stufensystem zu den Mindestvoraussetzungen für eine Teilnahme an der Notfallversorgung beziehen, das gemäß 1136 c Absatz 4 SGB V (neu) vom G-BA zu entwickeln ist. Dazu soll der Gemeinsame Bundesausschuss bis zum 31. Dezember 2016 ein gestuftes System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern…