Mehrleistungsabschläge trotz planerischer Maßnahme? Beschränkungder Ausnahme von Mehrleistungsabschlägen auf das Jahr der krankenhausplanerischen Maßnahme?
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2016 · Heft 8 · S. 63 bis 64
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die von den Kostenträgern behauptete starre Beschränkung des Ausnahmetatbestandes von Mehrleistungsabschlägen aufgrund von Krankenhausplanung auf das Jahr der krankenhausplanerischen Maßnahme ist rechtswidrig. Es fehlt an jeglichem gesetzlichen Anknüpfungspunkt für eine derartige Einschränkung. Diese Auffassung steht dem Sinn und Zweck des § 4 Abs. za Satz 3 KHEngG entgegen, wonach ein Krankenhaus nicht für eine behördlich gewollte Leistungsausweitung bestraft werden soll. Schließlich ist die notwendige Effizienz der internen Ablaufprozesse nach so kurzer Zeit regelmäßig noch nicht erreicht.