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Mehrleistungsabschläge trotz planerischer Maßnahme? Beschränkungder Ausnahme von Mehrleistungsabschlägen auf das Jahr der krankenhausplanerischen Maßnahme?

KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2016 · Heft 8 · S. 63 bis 64

Dokument
169094
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2016
Jahrgang 85
Seiten
63 bis 64
Erschienen: 2016-08-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Die von den Kostenträgern behauptete starre Beschränkung des Ausnahmetatbestandes von Mehrleistungsabschlägen aufgrund von Krankenhausplanung auf das Jahr der krankenhausplanerischen Maßnahme ist rechtswidrig. Es fehlt an jeglichem gesetzlichen Anknüpfungspunkt für eine derartige Einschränkung. Diese Auffassung steht dem Sinn und Zweck des § 4 Abs. za Satz 3 KHEngG entgegen, wonach ein Krankenhaus nicht für eine behördlich gewollte Leistungsausweitung bestraft werden soll. Schließlich ist die notwendige Effizienz der internen Ablaufprozesse nach so kurzer Zeit regelmäßig noch nicht erreicht.

Schlagworte

KRANKENHAUS VEREINBARUNG KOSTENDÄMPFUNG VERGLEICH LEISTUNG NORM ES KRANKENHAUSPLANUNG EFFIZIENZ KU GESUNDHEITSMANAGEMENT Kulmbach