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Personalvertretungsrechtliche Wirtschaftsausschüsse in der Bundesrepublik Deutschland

Schäfer, A.-K.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2016 · Heft 8 · S. 290 bis 297

Dokument
169184
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Schäfer, A.-K.;
Ausgabe
Heft 8 / 2016
Jahrgang 59
Seiten
290 bis 297
Erschienen: 2016-08-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Als erstes wird dargelegt, inwiefern sich das Betriebsver-fassungsrecht und das Bundespersonalvertretungsrecht unterscheiden und welche Rolle der Wirtschaftsausschuss gern. §§106 ff. BetrVG im Betriebsverfassungsrecht spielt. Als zweites werden die Regelungen des §72 LPVG BW, des § 79 HmbPersVG, des § 60 a NPersVG und des § 65 a LPVG NW miteinander verglichen und ihre Unterschiede erörtert. Als drittes werden die politischen und rechtlichen Argumente für und gegen die Regelung des Wirtschaftsausschusses im BPersVG sowie weiteren Landespersonalvertretungsgesetzen gegeneinander abgewogen.

Schlagworte

PERSONALRAT BADEN-WÜRTTEMBERG PERSONALVERTRETUNG NIEDERSACHSEN UNTERNEHMEN NORDRHEIN-WESTFALEN DEUTSCHLAND ROLLE ES GEWERKSCHAFTEN HAND PRAXIS ARBEIT EIGNUNG PERSONEN ARBEITSVERHÄLTNIS