CareLit Fachartikel
Einkommenssicherung nach §6 TV UmBw beinhaitet Altersdiskriminierung
Die Personalvertretung, Berlin · 2016 · Heft 8 · S. 313 bis 320
Dokument
169188
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es kommt lediglich darauf an, ob der Tarifvertrag oder die Tarifbestimmung ohne die unwirksame Regelung noch eine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung darstellt. Ob dies der Fall ist, muss im Einzelfall unter Berücksichtigung des tariflichen Gesamtzusammenhangs beurteilt werden. Verbleibt eine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung, ist der Tarifvertrag bzw. die Tarifbestimmung bis zu einer Neuregelung mit diesem Inhalt anzuwenden.
Schlagworte
RICHTLINIE
DISKRIMINIERUNG
ANPASSUNG
ALTERSDISKRIMINIERUNG
ZIEL
TARIFVERTRAG
Regelung
Tarifbestimmung
Sinnvolle
Geschlossene
Kommt
Lediglich
Darauf
Unwirksame
Darstellt
Einzelfall