CareLit Fachartikel

Einkommenssicherung nach §6 TV UmBw beinhaitet Altersdiskriminierung

Die Personalvertretung, Berlin · 2016 · Heft 8 · S. 313 bis 320

Dokument
169188
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2016
Jahrgang 59
Seiten
313 bis 320
Erschienen: 2016-08-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Es kommt lediglich darauf an, ob der Tarifvertrag oder die Tarifbestimmung ohne die unwirksame Regelung noch eine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung darstellt. Ob dies der Fall ist, muss im Einzelfall unter Berücksichtigung des tariflichen Gesamtzusammenhangs beurteilt werden. Verbleibt eine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung, ist der Tarifvertrag bzw. die Tarifbestimmung bis zu einer Neuregelung mit diesem Inhalt anzuwenden.

Schlagworte

RICHTLINIE DISKRIMINIERUNG ANPASSUNG ALTERSDISKRIMINIERUNG ZIEL TARIFVERTRAG ES LEISTUNG HÖHE ARBEITSVERHÄLTNIS SCHREIBEN ZEIT RECHTSPRECHUNG ZIELE BERÜHRUNG ARBEITSPLATZ