Die neuen Tatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§§ 299a, b StGB) und ihr Verhältnis zu den Vorschriften des ärztlichen Berufsrechts und des Heilmitte…
Cahnbley, A.-K.; Dieners, P.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 8 · S. 48 bis 52
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 4. Juni 2016 ist das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen in Kraft getreten, durch das die Tatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen als § 299a (Bestechlichkeit) und 5 299b (Bestechung) nunmehr als Offizialdelikte in das Strafgesetzbuch aufgenommen wurden. Die neuen Tatbestände weisen gegenüber den von der Bundesregierung zunächst geplanten Vorschriften infolge der Streichung des „Berufsrechtsmodells“, der Streichung der Abgabevariante im „ Wettbewerbsmodell“ sowie der Aufnahme einer geänderten Bezugsvariante in das „Wettbewerbsmodell“ und der damit verbundenen Her…