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Die neuen Tatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§§ 299a, b StGB) und ihr Verhältnis zu den Vorschriften des ärztlichen Berufsrechts und des Heilmitte…

Cahnbley, A.-K.; Dieners, P.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 8 · S. 48 bis 52

Dokument
169195
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Cahnbley, A.-K.; Dieners, P.;
Ausgabe
Heft 8 / 2016
Jahrgang 16
Seiten
48 bis 52
Erschienen: 2016-08-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Am 4. Juni 2016 ist das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen in Kraft getreten, durch das die Tatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen als § 299a (Bestechlichkeit) und 5 299b (Bestechung) nunmehr als Offizialdelikte in das Strafgesetzbuch aufgenommen wurden. Die neuen Tatbestände weisen gegenüber den von der Bundesregierung zunächst geplanten Vorschriften infolge der Streichung des „Berufsrechtsmodells“, der Streichung der Abgabevariante im „ Wettbewerbsmodell“ sowie der Aufnahme einer geänderten Bezugsvariante in das „Wettbewerbsmodell“ und der damit verbundenen Her…

Schlagworte

GESUNDHEITSWESEN KORRUPTION WETTBEWERB VORSCHRIFTEN VERLETZUNG UNTERNEHMEN BUNDESREGIERUNG PRAXIS DEUTSCHLAND BERUFSAUSÜBUNG FÜHRUNG PATIENTEN VERTRAUEN MEDIZIN HANDEL SCHADENSERSATZ