CareLit Fachartikel

Irreführung durch unvollständige Angabe der Inhaltsstoffe zugleich Anmerkung für die Praxis zu OLG Düsseldorf

Knoblich, S.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 8 · S. 52 bis 56

Dokument
169196
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Knoblich, S.;
Ausgabe
Heft 8 / 2016
Jahrgang 16
Seiten
52 bis 56
Erschienen: 2016-08-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Daher verlangt die Kl. von der Bekl. die Unterlassung der streit-gegenständlichen Werbeaussagen und Verwendung von Fotos der Flasche nebst Pumpe des klägerischen Produkts. Die Kl. ist der Auffassung ist, dass die Bekl. versuche, sich mit ihrem Augenspray an ihr Originalprodukt anzunähern. Hierfür führe die Bekl. allein die Inhaltsstoffe auf, die auch in dem klägerischen Produkt enthalten seien und verschweige aber die unterschiedlichen Stoffe, Fett als Hauptbestandteil. Die Bewerbung des Produkts der Bekl. mit Lichtbildern und Videoaufnahmen des klägerischen Produkts führe zu einer Verwechslungsgefahr zwischen b…

Schlagworte

MARKETING BUNDESGERICHTSHOF WIRKUNG MEDIZINPRODUKT GERICHT ENTSCHEIDUNG PRAXIS WERBUNG BEURTEILUNG PRODUKTVERPACKUNG TÄUSCHUNG ES VERSTÄNDNIS AUGE WISSENSCHAFT EIGNUNG