CareLit Fachartikel

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Hartwig, A.; · aseptica, Gütersloh · 2014 · Heft 4 · S. 16 bis 18

Dokument
169208
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
aseptica, Gütersloh
Autor:innen
Hartwig, A.;
Ausgabe
Heft 4 / 2014
Jahrgang 20
Seiten
16 bis 18
Erschienen: 2014-04-01 00:00:00
ISSN
1439-9016
DOI

Zusammenfassung

Konkrete Hilfe zur Umsetzung der .Anforderung aus der BioStoffV ist die Technische Regel 250 »Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege« (TRBA 250). Hält der Arbeitgeber die TTLB.A 250 ein, kann man davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt werden. Geht der Arbeitgeber andere Wege, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschurz für seine Mitarbeiter erreichen und dies auch nachweisen.

Schlagworte

ARBEITGEBER MITARBEITER GESUNDHEIT ARBEITNEHMER RICHTLINIE RISIKO BAKTERIEN PILZE MENSCHEN AUGE GESUNDHEITSWESEN SICHERHEIT BEURTEILUNG ARBEIT TRAGEN DESINFEKTION