CareLit Fachartikel
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Hartwig, A.; · aseptica, Gütersloh · 2014 · Heft 4 · S. 16 bis 18
Dokument
169208
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Konkrete Hilfe zur Umsetzung der .Anforderung aus der BioStoffV ist die Technische Regel 250 »Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege« (TRBA 250). Hält der Arbeitgeber die TTLB.A 250 ein, kann man davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt werden. Geht der Arbeitgeber andere Wege, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschurz für seine Mitarbeiter erreichen und dies auch nachweisen.
Schlagworte
ARBEITGEBER
MITARBEITER
GESUNDHEIT
ARBEITNEHMER
RICHTLINIE
RISIKO
BAKTERIEN
PILZE
MENSCHEN
AUGE
GESUNDHEITSWESEN
SICHERHEIT
BEURTEILUNG
ARBEIT
TRAGEN
DESINFEKTION