CareLit Fachartikel
Türöffner zur Freiheit
Zimmermann, A.; · Altenpflege, Hannover · 2016 · Heft 8 · S. 46 bis 49
Dokument
169251
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Um insbesondere demenziell erkrankte Bewohner zu schützen, werden in Pflegeeinrichtungen häufig Türen im Eingangsbereich, auf Wohnbereichen oder von Bewohnerzimmern verschlossen. Doch hier ist besondere Vorsicht geboten, da das Abschließen eine freiheitsentziehende Maßnahme darstellen kann.
Schlagworte
EINWILLIGUNG
BUNDESGERICHTSHOF
ENTSCHEIDUNG
RECHTSPRECHUNG
RISIKO
ALTERNATIVE
Insbesondere
Demenziell
Erkrankte
Bewohner
Schützen
Pflegeeinrichtungen
Häufig
Türen
Eingangsbereich
Wohnbereichen