CareLit Fachartikel
Alles Wichtige für Hessen und Thüringen
KIENITZ, K.; · Care konkret, Hannover · 2016 · Heft 8 · S. 7
Dokument
169292
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auch die Vorgaben zur Refinan-zierung investiver Aufwendungen für stationäre Pflegeeinrichtungen sind in Hessen befristet. Die entsprechende Verordnung gilt noch bis zum 31. Dezember 2017 vor Ort. Aktuell finden Gespräche über eine Konkretisierung der Vorschriften zur Umlage investiver Aufwendungen auf die Bewohner stationärer Einrichtungen statt, weshalb sowohl Betreiber wie Investoren die Entwicklung der Rechtslage im Blick behalten sollten.
Schlagworte
HESSEN
THÜRINGEN
INSTANDHALTUNG
MIETE
ALTENHEIM
ANERKENNUNG
Investiver
Aufwendungen
Vorgaben
Refinan-Zierung
Stationäre
Pflegeeinrichtungen
Befristet
Entsprechende
Verordnung
Dezember