CareLit Fachartikel

Eingruppierung einer Fallmanagerin vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit billiges ErmessenBAT-0 §§22, 24; BGB §315

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2016 · Heft 8 · S. 447 bis 450

Dokument
169317
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2016
Jahrgang 30
Seiten
447 bis 450
Erschienen: 2016-08-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die Wirksamkeit der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit ist an den Regeln zu messen, die der Arbeitgeber bei der Ausübung seines arbeitsvertraglichen Leistungsbestimmungsrechts einzuhalten hat. Es findet eine sog. doppelte Billigkeitsprüfung statt. In einem ersten Schritt muss es billigem Ermessen entsprechen, dem Arbeitnehmer die höher bewertete Tätigkeit überhaupt zu übertragen. In einem zweiten Schritt ist zu prüfen, ob es billigem Ermessen entspricht, diese Tätigkeit nur vorübergehend zu übertragen. Dabei ist unter Beachtung aller Umstände des Einzelfalls abzuwägen, ob das Interesse des…

Schlagworte

TÄTIGKEIT TVÖD VEREINBARUNG ARBEITNEHMER ENTSCHEIDUNG VERGÜTUNG ES UNSICHERHEIT LEISTUNG ZEIT ARBEIT WAHRNEHMUNG HEIZUNG SCHREIBEN HÖHE PROGNOSE