CareLit Fachartikel
Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer (Hessen)
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2016 · Heft 8 · S. 450 bis 452
Dokument
169318
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Beruft sich der Arbeitgeber darauf, eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters sei zulässig, obliegt es ihm darzulegen, dass mit der Ungleichbehandlung ein legitimes Ziel iSv. § 10 Satz 1 AGG angestrebt wird und dass die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sind. Der Arbeitgeber genügt seiner Darlegungslast nicht bereits dann, wenn er allgemein geltend macht, die Regelung diene dem Schutz älterer Arbeitnehmer. Vielmehr hat er substanziierten Sachvortrag zu leisten.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
BAT
URLAUB
ARBEITGEBER
ZIEL
THERAPIE
SCHREIBEN
SCHADENSERSATZ
ES
ARBEITSLEISTUNG
Zeitschrift für Tarifrecht
München