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Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer (Hessen)

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2016 · Heft 8 · S. 450 bis 452

Dokument
169318
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2016
Jahrgang 30
Seiten
450 bis 452
Erschienen: 2016-08-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Beruft sich der Arbeitgeber darauf, eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters sei zulässig, obliegt es ihm darzulegen, dass mit der Ungleichbehandlung ein legitimes Ziel iSv. § 10 Satz 1 AGG angestrebt wird und dass die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sind. Der Arbeitgeber genügt seiner Darlegungslast nicht bereits dann, wenn er allgemein geltend macht, die Regelung diene dem Schutz älterer Arbeitnehmer. Vielmehr hat er substanziierten Sachvortrag zu leisten.

Schlagworte

ARBEITNEHMER BAT URLAUB ARBEITGEBER ZIEL THERAPIE SCHREIBEN SCHADENSERSATZ ES ARBEITSLEISTUNG Zeitschrift für Tarifrecht München