Urlaubsgewährung bei Lehrkräften; Auswirkungen eines Abgeordnetenmandats auf den Urlaubsanspruch TV-L § 26 Abs. 2 Buchst, a, § 44 Nr. 3 Abs. 1
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2016 · Heft 8 · S. 453 bis 455
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das bekl. Land galt für 2013 fünf Urlaubstage ab. Mit der Klage macht sie Abgeltung weiterer 30 Urlaubstage geltend. Sie habe in diesem Jahr keinen Urlaub genommen. Während der Schulferientage vor ihrer Erkrankung habe sie als Klassenlehrerin eine Vielzahl von Arbeiten zu erledigen gehabt. Sie habe ihren Urlaub während der nach Beginn ihrer Erkrankung liegenden 47 Schulferientage nehmen wollen. Aufgrund ihrer Erkrankung und der anschließenden Mitgliedschaft im Landtag habe es nicht zum Erlöschen ihrer gesetzlichen (einschl. Schwerbehinderten-Zusatzurlaub) und ihrer tariflichen Urlaubsansprüche kommen können.