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Urlaubsgewährung bei Lehrkräften; Auswirkungen eines Abgeordnetenmandats auf den Urlaubsanspruch TV-L § 26 Abs. 2 Buchst, a, § 44 Nr. 3 Abs. 1

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2016 · Heft 8 · S. 453 bis 455

Dokument
169319
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2016
Jahrgang 30
Seiten
453 bis 455
Erschienen: 2016-08-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Das bekl. Land galt für 2013 fünf Urlaubstage ab. Mit der Klage macht sie Abgeltung weiterer 30 Urlaubstage geltend. Sie habe in diesem Jahr keinen Urlaub genommen. Während der Schulferientage vor ihrer Erkrankung habe sie als Klassenlehrerin eine Vielzahl von Arbeiten zu erledigen gehabt. Sie habe ihren Urlaub während der nach Beginn ihrer Erkrankung liegenden 47 Schulferientage nehmen wollen. Aufgrund ihrer Erkrankung und der anschließenden Mitgliedschaft im Landtag habe es nicht zum Erlöschen ihrer gesetzlichen (einschl. Schwerbehinderten-Zusatzurlaub) und ihrer tariflichen Urlaubsansprüche kommen können.

Schlagworte

URLAUB ARBEITNEHMER ARBEITGEBER ZEIT BRANDENBURG ARBEITSUNFÄHIGKEIT ARBEITSVERHÄLTNIS ARBEITSLEISTUNG VERSTÄNDNIS LEHRER UNTERRICHT ES RICHTLINIE Zeitschrift für Tarifrecht München