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BASCHE, J.; · Care konkret, Hannover · 2016 · Heft 8 · S. 11
Dokument
169328
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Pflegedienst muss unterscheiden können, ob seine Kunden Betreuungsund Entlastungsleistungen nach § 45 b Abs. i oder aber Abs. la SGB XI erhalten. In beiden Fällen werden derzeit Rechnungen für Leistungen bis zu einer Höhe von 104 Euro von den Pflegekassen vergütet. Seit dem Beginn der Leistungserweiterung mit dem PSG I ab 1. 1. 2015 ist für viele Kunden, aber auch für manche Pflegedienste, das Gefühl dafür verloren gegangen, auf welcher Grundlage eigentlich diese 104 Euro von der Kasse erstattet werden, da seitdem alle die gleichen Leistungen erhalten.
Schlagworte
BERLIN
PFLEGEPERSONAL
KUNDE
MDK
GESCHÄFTSFÜHRER
PFLEGESTUFE
HÖHE
VERHALTEN
Care konkret
Hannover