Aktueller Stand der Umsetzung
MELCHING, H.; · pflegen: palliativ, Hannover · 2016 · Heft 7 · S. 40 bis 41
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bezüglich des § 27 SGB V könnten analog hierzu solche Forderungen auch für alle im Bereich des SGB V Tätigen abgeleitet werden. Wenn die Palliativversorgung Teil der Krankenbehandlung nach § 27 SGB V ist, müssen auch alle an der Versorgung Beteiligten über Kenntnisse zur Palliativversorgung verfügen, um entsprechende Angebote erbringen oder vermitteln zu können. Und nicht zuletzt wird es entscheidend sein, die betroffenen Patienten und Angehörigen darüber zu informieren, welche Ansprüche für sie aus den neuen Regelungen abzuleiten sind, damit diese auch eingefordert werden können. Hier sind dann u. a. auch die B…