CareLit Fachartikel
Löhne & Gehälter Für die Pflege gelten zwei Arten von Mindestlöhnen
Siefarth, T.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2016 · Heft 9 · S. 80 bis 82
Dokument
169387
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Rechtsrat. 4,12 Euro pro Stunde so wenig verdiente eine Pflegekraft im oberbayerischen Traunstein. Richter am Landesarbeitsgericht München bewerteten diesen Lohn im Jahr 2009 dennoch als Wucher. Heutzutage dürfte so etwas nicht mehr passieren. Denn Pflegende haben seit 2015 Anspruch auf Lohnuntergrenzen. Es muss jedoch genau differenziert werden.
Schlagworte
URTEIL
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
ARBEITSZEIT
BEREITSCHAFTSDIENST
MITARBEITER
ES
HÖHE
BUNDESREGIERUNG
PFLEGEPERSONEN
ALTENPFLEGE
BERUFSAUSBILDUNG
MENSCHEN
ORIENTIERUNG
REHABILITATION
LEBEN