CareLit Fachartikel

Löhne & Gehälter Für die Pflege gelten zwei Arten von Mindestlöhnen

Siefarth, T.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2016 · Heft 9 · S. 80 bis 82

Dokument
169387
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Siefarth, T.;
Ausgabe
Heft 9 / 2016
Jahrgang 55
Seiten
80 bis 82
Erschienen: 2016-09-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Rechtsrat. 4,12 Euro pro Stunde so wenig verdiente eine Pflegekraft im oberbayerischen Traunstein. Richter am Landesarbeitsgericht München bewerteten diesen Lohn im Jahr 2009 dennoch als Wucher. Heutzutage dürfte so etwas nicht mehr passieren. Denn Pflegende haben seit 2015 Anspruch auf Lohnuntergrenzen. Es muss jedoch genau differenziert werden.

Schlagworte

URTEIL ARBEITGEBER ARBEITNEHMER ARBEITSZEIT BEREITSCHAFTSDIENST MITARBEITER ES HÖHE BUNDESREGIERUNG PFLEGEPERSONEN ALTENPFLEGE BERUFSAUSBILDUNG MENSCHEN ORIENTIERUNG REHABILITATION LEBEN