CareLit Fachartikel
PALLIATIVSTATION: Muss ein Arzt anwesend sein?
Böhme, H.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2016 · Heft 9 · S. 83
Dokument
169388
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In einer Schmerzklinik und auf einer Palliativstation müssen laufend Schmerzmittel verordnet werden. Dies geht grundsätzlich nur bei Anwesenheit eines Arztes. Es bedarf allerdings keiner räumlichen Anwesenheit. Der Arzt kann sich auch in der Nähe aufhalten, also beispielsweise in einem anderen Raum andere Tätigkeiten verrichten.
Schlagworte
BEREITSCHAFTSDIENST
SCHMERZMITTEL
THERAPIE
WIRTSCHAFTLICHKEIT
ZEIT
ALTENPFLEGEGESETZ
ES
SCHMERZTHERAPIE
ANALGETIKA
ZULASSUNG
ANÄSTHESIE
PATIENTENSICHERHEIT
PRAXIS
VERSTÄNDNIS
Die Schwester Der Pfleger
Melsungen