CareLit Fachartikel

PALLIATIVSTATION: Muss ein Arzt anwesend sein?

Böhme, H.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2016 · Heft 9 · S. 83

Dokument
169388
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Böhme, H.;
Ausgabe
Heft 9 / 2016
Jahrgang 55
Seiten
83
Erschienen: 2016-09-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

In einer Schmerzklinik und auf einer Palliativstation müssen laufend Schmerzmittel verordnet werden. Dies geht grundsätzlich nur bei Anwesenheit eines Arztes. Es bedarf allerdings keiner räumlichen Anwesenheit. Der Arzt kann sich auch in der Nähe aufhalten, also beispielsweise in einem anderen Raum andere Tätigkeiten verrichten.

Schlagworte

BEREITSCHAFTSDIENST SCHMERZMITTEL THERAPIE WIRTSCHAFTLICHKEIT ZEIT ALTENPFLEGEGESETZ ES SCHMERZTHERAPIE ANALGETIKA ZULASSUNG ANÄSTHESIE PATIENTENSICHERHEIT PRAXIS VERSTÄNDNIS Die Schwester Der Pfleger Melsungen