CareLit Fachartikel
Jeder Bescheid ist auf seinen Umfang zu prüfen
Rafflenbeul, J.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2016 · Heft 9 · S. 38 bis 39
Dokument
169414
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Krankenkassenbescheid, der die Kostenübernahme „für bis zu 24 Stunden täglich zusagt und in der Begründung zudem ausführt, in welchem Umfang zunächst von dem festgestellten Gesamtumfang aller Hilfeleistungen die von der Pflegekasse geschuldete „reine Grundpflege zu trennen und zeitlich zu erfassen sei und der so ermittelte Zeitaufwand zur Hälfte vom Anspruch auf Behandlungspflege abzuziehen sei, ist sowohl formell als auch materiell unwirksam.
Schlagworte
SPEZIELLE PFLEGE
PFLEGEVERSICHERUNG
KRANKENKASSE
KRANKENPFLEGE
KRANKENVERSICHERUNG
KOSTEN
VERHALTEN
PERSONEN
KRANKENBEHANDLUNG
HÖHE
RECHTSPRECHUNG
RECHTSANWÄLTE
Häusliche Pflege
Hannover