CareLit Fachartikel
Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Sausen, P.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2016 · Heft 9 · S. 40 bis 41
Dokument
169415
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
EINE ORDENTLICHE KÜNDIGUNG, DIE NUR HILFSWEISE ZUSAMMEN MIT EINER AUSSERORDENTLICHEN FRISTLOSEN KÜNDIGUNG ERKLÄRT WIRD, MUSS KEINEN HINWEIS DARAUF ENTHALTEN, WIE DIE EINSCHLÄGIGE KÜNDIGUNGSFRIST ZU ERMITTELN IST. ES REICHT DIE ERKLÄRUNG DER HILFSWEISEN ORDENTLICHEN KÜNDIGUNG „ZUM NÄCHSTMÖGLICHEN ZEITPUNKT. FÜR DEN GEKÜNDIGTEN IST ANGESICHTS DER AUSGESPROCHENEN FRISTLOSEN KÜNDIGUNG KLAR, DASS DER ARBEITGEBER EINE SOFORTIGE BEENDIGUNG WILL
Schlagworte
KÜNDIGUNG
ARBEITGEBER
GESETZ
MITARBEITER
PROBEZEIT
RECHT
PRAXIS
ES
ARBEITSVERHÄLTNIS
Häusliche Pflege
Hannover