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Sausen, P.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2016 · Heft 9 · S. 40 bis 41

Dokument
169415
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Sausen, P.;
Ausgabe
Heft 9 / 2016
Jahrgang 25
Seiten
40 bis 41
Erschienen: 2016-09-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

EINE ORDENTLICHE KÜNDIGUNG, DIE NUR HILFSWEISE ZUSAMMEN MIT EINER AUSSERORDENTLICHEN FRISTLOSEN KÜNDIGUNG ERKLÄRT WIRD, MUSS KEINEN HINWEIS DARAUF ENTHALTEN, WIE DIE EINSCHLÄGIGE KÜNDIGUNGSFRIST ZU ERMITTELN IST. ES REICHT DIE ERKLÄRUNG DER HILFSWEISEN ORDENTLICHEN KÜNDIGUNG „ZUM NÄCHSTMÖGLICHEN ZEITPUNKT. FÜR DEN GEKÜNDIGTEN IST ANGESICHTS DER AUSGESPROCHENEN FRISTLOSEN KÜNDIGUNG KLAR, DASS DER ARBEITGEBER EINE SOFORTIGE BEENDIGUNG WILL

Schlagworte

KÜNDIGUNG ARBEITGEBER GESETZ MITARBEITER PROBEZEIT RECHT PRAXIS ES ARBEITSVERHÄLTNIS Häusliche Pflege Hannover